Team & Gäste
Gast-Artists per QR-Code einladen
Dein Gast scannt einen QR-Code, legt ein Konto an und arbeitet für die Dauer des Gastspiels mit eigenem Kalender in deinem Studio – danach endet sein Zugang automatisch.
Stand: 9. Oktober 2026
Gast-Artists gibt es ab Paket Pro. Einladen dürfen Inhaber:innen und die Studioleitung.
In drei Schritten
- QR-Einladung erstellen: Unter Gast-Artists auf QR-Einladung erstellen tippen. Rolle wählen (Standard: Gast-Artist), Gastspiel ab und Gastspiel bis eintragen. Dazu legst du fest, wie lange der Code gilt (1 bis 60 Tage) und wie viele Personen ihn nutzen dürfen – einer für einen bestimmten Gast, mehrere zum Beispiel für eine Convention.
- Gast scannt: mit der Handy-Kamera – oder du schickst den Link per WhatsApp oder E-Mail, er funktioniert genauso. Der Gast meldet sich an oder legt ein Konto an und bestätigt seinen Namen.
- Gast ist im Kalender: mit eigener Spalte, eigenen Terminen und auf Wunsch auf Englisch.
Abgelaufene oder aufgebrauchte Codes funktionieren nicht mehr. Einen Code kannst du jederzeit widerrufen – wer schon beigetreten ist, bleibt im Team.
Gast von – Gast bis
- Online buchbar ist der Gast nur in seinem Gastspiel. Auf der Buchungsseite steht bei ihm „Gast bis …“.
- Unter Gast-Artists siehst du, wer gerade im Studio ist, wer demnächst kommt und wer schon da war.
- Mit dem letzten Tag des Gastspiels („Gast bis“) endet der Zugang zum Studio automatisch – niemand muss etwas deaktivieren. Das eigene Konto des Gastes bleibt bestehen. Verwaltet der Gast seine Kunden selbst, nimmt er sie in sein eigenes Konto mit.
- Im Paket zählt ein Gast nur, solange er da ist. Mehr dazu: Pakete, Preise und Testphase.
Stuhlmiete oder Prozent
Im Profil des Gastes unter Team hältst du bei Gastspiel & Abrechnung fest, was ihr vereinbart habt:
- Provision – ein Anteil vom Umsatz des Artists für das Studio
- Platzmiete – ein fester Betrag pro Tag, Woche oder Monat
- Gemischt – Platzmiete plus Anteil vom Umsatz
- Keine – keine Abrechnung über das Studio
Fragen zu Gutschriften und Steuern klärt ihr bitte mit eurer Steuerberatung.